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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Platzhalter – keine Rechtsberatung

Inhaltliches Gerüst, kein fertiges Vertragswerk. Vor dem Livegang anwaltlich prüfen und an das Recht des Sitzstaates der kontrahierenden Gesellschaft anpassen. Die Nummerierung dient als Orientierung für die anwaltliche Ausarbeitung.

Diese Bedingungen gelten für Leistungen, die wir gegenüber Unternehmen erbringen. Ein Verbrauchergeschäft findet nicht statt.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Vertragspartner ist die im jeweiligen Angebot genannte Gesellschaft. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Leistungsgegenstand

Wir erbringen Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen im Bereich Go-to-Market, Vertriebs- und Marketingsysteme. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen werden typischerweise in drei Stufen erbracht: Audit (Analyse und Bewertung mit den Ergebnisdokumenten Maturity Fit und 90-Tage-Roadmap), Build (Aufbau der im Audit definierten Bausteine im System des Kunden) und Run (laufende Begleitung im vereinbarten Umfang).

3. Was wir zusagen und was nicht

Wir schulden die vereinbarten Ergebnisdokumente und Bausteine sowie die vereinbarte Einarbeitung und Dokumentation.

Soweit im Angebot Zielkorridore auf definierten Kennzahlen vereinbart sind, gelten diese als gemeinsame Zielsetzung und werden gegen eine zu Projektbeginn erhobene Ausgangsmessung gemessen. Sie stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt.

Wir schulden keinen Umsatz-, Pipeline- oder Wachstumserfolg. Diese Größen werden maßgeblich von Faktoren bestimmt, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere Produkt, Preisgestaltung, Marktentwicklung und Personalentscheidungen des Kunden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt insbesondere bereit: die erforderlichen Systemzugänge, eine benannte interne Ansprechperson mit ausreichender Kapazität, die Teilnahme der Geschäftsführung an den vereinbarten Steuerungsterminen sowie die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern die vereinbarten Zeiträume entsprechend.

5. Vergütung, erfolgsabhängiger Anteil, Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sofern ein erfolgsabhängiger Anteil vereinbart ist, bemisst er sich an den im Angebot festgelegten Zielen und wird gegen den zum Zeitpunkt der Zielvereinbarung geltenden, fortlaufend aktualisierten Planungsstand des Kunden gemessen.

Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten und Umsatzsteuer richten sich nach dem Angebot und den gesetzlichen Vorschriften am Sitz der kontrahierenden Gesellschaft.

6. Laufzeit und Beendigung

Audit- und Build-Leistungen sind auf den im Angebot genannten Umfang begrenzt. Laufende Begleitung wird mit einer Mindestlaufzeit von sechs oder zwölf Monaten vereinbart. Kündigungsfristen und die Behandlung bereits erbrachter Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.

7. Nutzungsrechte und Übergabe

Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Ergebnisdokumenten, Konfigurationen, Automatisierungen und Dokumentationen ein dauerhaftes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das über das Vertragsende hinaus fortbesteht.

An unseren allgemeinen Methoden, Vorlagen, Referenzarchitekturen und wiederverwendbaren Bausteinen verbleiben die Rechte bei uns. Der Kunde darf diese im eigenen Unternehmen nutzen, jedoch nicht an Dritte weitergeben oder verwerten.

8. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht öffentlichen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

9. Datenschutz und Datensicherheit

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Wir arbeiten in getrennten, projektbezogenen Umgebungen, sichern Datenbestände vor Eingriffen und geben Automatisierungen erst nach Freigabe des Kunden produktiv.

10. Einsatz von Unterauftragnehmern und KI-Systemen

Wir dürfen zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Beim Einsatz KI-gestützter Systeme werden die vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten; der Kunde wird über die eingesetzten Kategorien von Systemen informiert.

11. Haftung

[Anwaltlich auszugestalten. Üblich: Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen begrenzt auf das Auftragsvolumen, keine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.]

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht am Sitz der kontrahierenden Gesellschaft. Gerichtsstand ist [ORT].

Stand: [DATUM]